Route 2 — Neue Maßnahme

Maßnahmenzulassung: Bringen Sie Ihre nächste Maßnahme sicher an den Markt.

Ob Weiterbildung nach § 81 SGB III, Aktivierungsmaßnahme oder Coaching nach § 45 SGB III – die fachkundige Stelle prüft jedes Konzept und jede Kalkulation im Detail. Wir liefern Unterlagen, die durchgehen.

Warum scheitern Maßnahmenanträge?

Die meisten Rückläufer der fachkundigen Stellen haben dieselben Ursachen: Das Konzept beschreibt den Unterricht, aber nicht die Eingliederungslogik. Die Arbeitsmarktrelevanz besteht aus Behauptungen statt Daten. Und die Kalkulation überschreitet die Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS), ohne dass die Überschreitung sauber hergeleitet und begründet ist.

Wir kennen diese Prüflogik aus beiden Perspektiven – als Berater und als Träger, der seit 2016 eigene Maßnahmen zulässt. Deshalb schreiben wir Konzepte, die die Fragen der Prüfer beantworten, bevor sie gestellt werden.

Unsere Leistung im Paket „Neue Maßnahme"

  • Maßnahmekonzept nach aktuellem Prüfstandard: Ziele, Zielgruppe, Inhalte, Methodik, Phasenstruktur, Eingliederungslogik
  • Kostensatzkalkulation inkl. tragfähiger Begründung bei B-DKS-Überschreitung
  • Arbeitsmarktrelevanz-Analyse mit aktuellen Daten, Tabellen, Diagrammen und zitierfähigen Quellen
  • Abstimmung von Umfang, UE-Verteilung, Teilnehmerzahl und Durchführungsform (Präsenz, online, hybrid)
  • Einreichung bei der fachkundigen Stelle und komplettes Rückfragen-Management bis zur Zulassung
Spezialgebiet Gesundheits- und Sprachbereich: Kenntnisprüfungs-Vorbereitungen (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Pflege), Fachsprachtraining und Maßnahmen mit Kooperationspartnern (z. B. Kliniken, Prüfungsinstitute) sind besonders anspruchsvoll in Konzept und Kalkulation – und genau unser Zuhause.
3.400 € netto · Festpreis pro Maßnahme

Jede weitere Maßnahme im selben Auftrag: 2.400 €. Die Prüfgebühren der fachkundigen Stelle kommen hinzu (oft als Paketpreis für mehrere Maßnahmen).

Kostenlosen Zulassungscheck buchen

Ablauf und Dauer

Nach dem Kickoff erstellen wir das Konzept in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen; die Zulassung durch die fachkundige Stelle folgt je nach Auslastung meist nach weiteren ein bis drei Wochen. Gesamthorizont: 3–6 Wochen.

Häufige Fragen zur Maßnahmenzulassung

Was ist der Unterschied zwischen § 45 und § 81 SGB III?

§ 45 umfasst Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (z. B. Coachings, meist über AVGS), § 81 die berufliche Weiterbildung (über Bildungsgutschein). Konzeptanforderungen, Kalkulationslogik und Vergütung unterscheiden sich deutlich – wir beherrschen beide.

Meine Kalkulation liegt über dem B-DKS – ist das ein Problem?

Nein, wenn die Überschreitung fachlich begründet ist (z. B. teure Fachdozenten, Speziallabore, kleine Gruppen) und das Verfahren zur Kostenzustimmung sauber läuft. Genau diese Herleitung ist unsere Kernkompetenz.

Können Sie auch bestehende, abgelehnte Konzepte retten?

Ja. Häufig übernehmen wir Anträge nach dem ersten Rückläufer, analysieren die Beanstandungen und überarbeiten Konzept und Kalkulation gezielt. Das ist oft schneller als ein Neuanfang.

Zählt eine Online-Maßnahme genauso wie Präsenz?

Online- und Hybridformate sind zulassungsfähig, brauchen aber zusätzliche Nachweise (virtueller Klassenraum, Teilnahmekontrolle, Technik, Datenschutz). Wir konzipieren das durchführungssicher.

Welche Maßnahme wollen Sie zulassen?

Erzählen Sie uns im kostenlosen Zulassungscheck von Ihrer Idee – wir sagen Ihnen ehrlich, ob und wie sie zulassungsfähig ist.

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